So vermeiden Sie teure Abmahnungen und sorgen für genügend Sicherheit im Unternehmen.

Licht ist nicht gleich Licht! Am Arbeitsplatz müssen gewisse Richtlinien eingehalten werden. Wir erklären Ihnen, worauf Sie achten sollten: Gerade in den grauen und trüben Wintermonaten überwiegt die Dunkelheit draußen. Kaum wird es einmal hell, ist auch schon wieder dunkel. Dies hat nicht selten große Auswirkungen auf das Licht am Arbeitsplatz.
Wie Ihre Beleuchtung an Arbeitsplätzen gestaltet sein muss, verordnet die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV.), die besagt, dass eine künstliche Beleuchtung zwingend notwendig ist, sobald nicht ausreichend Tageslicht vorhanden ist.
Arbeitsstätten müssen also mit angemessener künstlicher Beleuchtung ausgestattet sein, um den Sicherheits- und Gesundheitsschutz von Beschäftigten zu gewährleisten. Doch wie schon beschrieben ist Licht nicht gleich Licht.
Verschiedene Bereiche der Arbeitsstätte haben auch unterschiedliche Anforderungen. Achten Sie also stets auf die Richtlinien der einzelne Bereiche.
Ein Verstoß kann übrigens mit einigen 1000 € geahndet werden. Sollte aufgrund der unzureichenden Beleuchtung ein Arbeitsunfall geschehen, wird es sogar deutlich teurer. Wir empfehlen daher eine regelmäßige Lichtmessung und, falls Sie es nicht schon gemacht haben, eine Umrüstung auf LED-Beleuchtung, da diese über mehr Lichtstärke verfügen.
Hier ein paar Beispiele für Anforderungen verschiedenster Bereiche:
Schreiben, Lesen, Datenverarbeitung = 500 Lux
Herstellung von Werkzeugen und Schneidwaren = 750 Lux
Verkehrsflächen und Flure ohne Fahrzeugverkehr im Bereich von Absätzen und Stufen = 100 Lux
Laderampen, Ladebereiche = 150 Lux
Kantinen, Teeküchen, SB-Restaurants = 200 Lux
Ablegen, Kopieren = 300 Lux
Ganz schön kompliziert? Keine Sorge, wir haben für Sie eine komplette Übersicht erstellt, die Sie sich herunterladen können.
Sollten Sie diesbezüglich Fragen haben, stehen wir Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung.
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